KEINE SEXUELLEN ÜBERGRIFFE
Keine Sexuellen übergriffe
Keine sexuellen Übergriffe
Sexuelle Übergriffe werden im SBO nicht geduldet! Im SBO gelten spezielle Richtlinien zum Schutz vor sexuellen Übergriffen
Was sind die wesentlichen Punkte der Richtlinien zum Schutz vor sexuellen Übergriffen?
- Bei auswärtigen Übernachtungen und Trainingslagern sind Trainerinnen, Trainer sowie die Schwimmerinnen und Schwimmer in getrennten Schlafräumen untergebracht
- Es ist in den Richtlinien ausdrücklich festgelegt, dass getrennte Garderoben und Duschen für unter 16-jährige und Erwachsene in den Hallenbädern Oberwil und Bottmingen nicht möglich sind. Trainerinnen, Trainer und Schwimmlehrerinnen, Schwimmlehrer müssen jedoch, sofern sie nackt duschen, dies in abgetrennten Duschvorrichtungen tun.
- Bei einer Neuanstellung eines Trainers fragt der Vorstand nach dem Grund des Wechsels. Er verlangt eine Referenz und fragt bei Unsicherheit beim alten Verein des Trainers nach.
- In den Richtlinien zum Schutz vor sexuellen Übergriffen sind zahlreiche Verhaltensregeln für Trainerinnen, Trainer und Schwimmlehrerinnen, Schwimmlehrer aufgeführt. Wir setzen auf Prävention, damit keine sexuellen Übergriffe entstehen und die Freude am Schwimmen, am Wettkampf und am Sport ungetrübt bleibt.
Wie sind die Richtlinien im Schwimmclub umgesetzt?
- Sämtliche Trainerinnen, Trainer und Schwimnlehrerinnen, Schwimmlehrer sowie der Vorstand des Schwimmclubs Bottmignen-Oberwil haben die Selbstverpflichtung unterschrieben, sich an die Richtlinien zu halten.
- Eine wichtige Kontrollfunktion in dieser Hinsicht übernimmt die Kontaktperson. Die Kontaktperson ist eine Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche oder ihrer Eltern im Schwimmclub und in der Schwimmschule.
Was passiert, wenn die Verhaltensregeln nicht eingehalten werden?
Die Betroffenen werden von der Kontaktperson, dem Leiter der Schwimmschule oder dem Präsidenten beim ersten Verdacht auf eventuelles Fehlverhalten hingewiesen. Sanktionen erfolgen, wenn der Betroffene keine Bereitschaft zeigt, sein Fehlverhalten zu ändern.
Was passiert, wenn die Verhaltensregeln nicht eingehalten werden?
Die Kontaktperson ist Fabienne Sidler. Sie kennt den Club als Mutter von einem Clubmitglied ausgezeichnet und ist in ihrer Funktion unabhängig. Telefonnummer: 061 481 13 33
Welche Aufgaben übernimmt die Kontaktperson?
- Die Kontaktperson kann jederzeit unverbindlich angerufen werden.
- Sie ist eine Anlaufstelle für alle Schwimmclubmitglieder, Angehörige und Drittpersonen.
- Sie bespricht sich ein Mal jährlich mit den Trainerinnen und Trainer des Schwimmclubs.Bei einem Vorfall, einem Übergriff oder einem Verdacht beruft sie das Interventionsteam ein.
- Sie orientiert einmal im Jahr die Vereinsleitung betreffend Umsetzung der Richtlinien zum Schutz vor sexuellen Übergriffen.
Bei Unsicherheit kann die Kontaktperson jederzeit auf unkomplizierte Weise angerufen werden!
Wie wird bei einem Vorfall, einem Übergriff oder einem Verdacht vorgegangen?
- Das Interventionsteam wird eingeschaltet. Es besteht aus der Kontaktperson und dem Präsidenten und/oder dem Vizepräsidenten des SBO. Betrifft der Vorfall, Übergriff oder Verdacht die Schwimmschule, wird ebenfalls der Leiter der Schwimmschule ins Interventionsteam berufen.
- Das Interventionsteam leitet unverzüglich eine Untersuchung ein.
- Die Eltern der betroffenen Person werden innert kürzester Zeit vom Interventionsteam informiert.
Wie läuft die Untersuchung bei einem Vorfall, einem Übergriff oder einem Verdacht ab?
Es wird nach dem Interventionskonzept von Swiss Olympic vorgegangen: Nähere Informationen finden sich unter Swiss Olympic Interventionsschema.
Was sind die Konsequenzen bei einem Vorfall, einem Übergriff oder einem Verdacht?
Kommt das Interventionsteam zur Auffassung, dass eindeutig ein sexueller Übergriff stattgefunden hat, werden sofort folgende Sanktionen ausgesprochen:
- Die fehlbare Person wird aus dem Club ausgeschlossen
- Die fehlbare Person wird fristlos entlassen
- Ein Strafverfahren wird eingeleitet.
Weitere Informationen zu dieser Thematik finden Sie hier:
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